Sie möchten Ihre GmbH abgeben und fragen sich, welcher Weg sinnvoll ist? Ein Verkauf der Geschäftsanteile und ein Insolvenzverfahren verfolgen unterschiedliche Ziele. Wir erklären die Unterschiede und zeigen, was eine begleitete Käufervermittlung für Sie vereinfachen kann.
Möglichkeiten unverbindlich besprechen →
Beim Anteilsverkauf übernimmt ein Käufer die vereinbarten Geschäftsanteile. Die GmbH bleibt als Gesellschaft mit ihren bestehenden Verpflichtungen bestehen. Die Übertragung der Geschäftsanteile wird notariell beurkundet.
Für einen Gesellschafter, der aussteigen möchte, kann dies ein direkter Weg zur geordneten Übergabe sein. Unsere Vermittlung verbindet Käuferansprache, Abstimmung der Unterlagen und Vorbereitung des gemeinsamen Notartermins.
Ein geeigneter Käufer und ein abgestimmter Vertrag sind erforderlich. Ein Verkauf allein tilgt keine Gesellschaftsschulden und hebt persönliche Bürgschaften oder bestehende Haftungsansprüche nicht automatisch auf. Eine gesetzlich erforderliche Insolvenzantragstellung lässt sich durch Verkaufsgespräche nicht aufschieben oder ersetzen.
Ein Insolvenzverfahren dient der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger. Je nach Situation kommen die Verwertung des Vermögens oder eine Lösung über einen Insolvenzplan in Betracht; auch der Erhalt des Unternehmens kann ein Ziel sein. Das Verfahren bedeutet deshalb nicht zwangsläufig, dass ein Betrieb sofort geschlossen wird.
Der Ablauf ist gesetzlich geregelt und wird gerichtlich begleitet. Dauer, Kosten und Fortführungsmöglichkeiten hängen vom Einzelfall ab. Liegt eine Antragspflicht vor, ist sie unabhängig von einem geplanten Anteilsverkauf zu erfüllen.
Verkauf: Übertragung der Geschäftsanteile und geordneter Gesellschafterwechsel.
Insolvenzverfahren: Gemeinschaftliche Gläubigerbefriedigung, gegebenenfalls mit Sanierung oder Fortführung.
Verkauf: Geeigneter Käufer, Einigung über die Bedingungen und notarielle Beurkundung.
Insolvenzverfahren: Gesetzliche Voraussetzungen und gerichtliche Prüfung; eine bestehende Antragspflicht ist zu beachten.
Unsere Vermittlung: Regulär etwa 1–3 Wochen bis zur vereinbarten Übergabe. Express in geeigneten Fällen ca. 2–3 Tage, abhängig von Unterlagen, Käuferprüfung und Notartermin.
Insolvenzverfahren: Individueller Verfahrensverlauf; nicht unmittelbar mit einem einzelnen Übergabetermin vergleichbar.
Verkauf: Gesellschaftsschulden bleiben grundsätzlich bei der GmbH. Vermittlungs-, Notar- und weitere vereinbarte Kosten sind vorab zu klären.
Insolvenzverfahren: Forderungen werden nach den insolvenzrechtlichen Regeln behandelt. Gerichts- und Verfahrenskosten richten sich nach dem konkreten Fall.
Wenn Sie Ihre GmbH abgeben möchten und eine Käufervermittlung prüfen lassen wollen, ist ein frühes Gespräch sinnvoll. Dafür reichen zunächst grobe Angaben zu Geschäftsbetrieb, Mitarbeitern, Schulden und Gläubigern. Wir erläutern den Ablauf verständlich und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.
So läuft die Vermittlung ab →
GmbH in finanziellen Schwierigkeiten: erste Orientierung →
Unsere Stärke ist die persönliche, diskrete Begleitung und die Organisation einer möglichen Übernahme. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf. Bis zum Notartermin und zur Übergabe entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Anfrage und die gesamte Beratung und Vermittlungsbegleitung bis dahin sind kostenlos und unverbindlich.